Wer kann meine Leistungen in Anspruch nehmen?
Versicherungen
sind aus unserer
heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. In allen Bereichen hat
Versicherungsschutz die Bedeutung eines finanziellen Ausgleiches bzw.
Erhalt der Liquidität. Er soll die finanziellen Folgen, die
den
Betroffenen im Schadensfall ruinieren können, mildern, soll
und
darf aber nicht den Anspruch einer
„Vollkasko-Mentalität“
erfüllen.
Ein
gewisser Selbstbehalt und
eine entsprechende Eigenverantwortung soll
immer das Ziel aller Überlegungen sein. Dies spart auch
Beiträge.
Meine
Dienste können in Anspruch nehmen
- der Privatmann
- Behörden und kommunale Einrichtungen
- der Existenzgründer/Berufsanfänger
- der Selbständige und Freiberufler
- der Unternehmer
Wichtiger Hinweis für Unternehmen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in
seinem Beschluß (siehe oben) ausgeführt:
„Ein
Versicherungsberater arbeitet vorwiegend aufgrund langfristiger
Dienstverträge und ersetzt in den Unternehmen die eigene
Versicherungsabteilung; er ist die „eingekaufte
Versicherungsabteilung des Unternehmens“ (FAZ, Sonderheft
Versicherungen, März 1979). Der Versicherungsberater wird beim
Zustandekommen der Versicherungsverträge des von ihm
vertretenen
Unternehmens als Mittler zu den Versicherungsunternehmen
eingeschaltet. Aufgrund der ihm verbotenen
Vermittlungstätigkeit
kann seine Beratung objektiv und neutral erfolgen; jegliche
Interessenbindung an die Versicherungsgesellschaft ist
ausgeschlossen.“
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Feststellung des Sozialversicherungsstatus in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
- Aufbau einer
sinnvollen Altersversorgung, ob privater oder betrieblicher Art,
immer unter Berücksichtigung bereits vorhandener gesetzlicher
Ansprüche mit Kontenklärung in Zusammenarbeit mit einem Kollegen Rentenberater. Auch staatliche
Förderungen
werden in die Überlegungen mit einbezogen.
- private
Einzelunfallverträge oder Gruppenverträge
für
Betriebe, Kommunen, Vereine oder sonstige Organisationen
- alle Sach-,
Haftpflicht- und Rechtsschutzverträge für
Unternehmer,
Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer und
Dienstleister
- Abwägung
ob
private oder gesetzliche Krankenversicherung; Zusatz oder
Vollversicherung in Zusammenarbeit mit einem Kollegen Rentenberater
- D&O für Vorstände von Kapitalgesellschaften
und
Kommunen
- alle nicht
aufgeführten private und gewerbliche
Versicherungsmöglichkeiten
Getreu
dem Motto „Fragen kostet nichts“ sollten Sie auch
dann Kontakt
mit mir aufnehmen, wenn Sie nicht abschätzen können,
wie
ich Ihnen helfen kann – gemeinsam werden wir eine
Lösung für
Sie finden.