Kanzlei Wolfdietrich M. Rading
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Wer kann meine Leistungen in Anspruch nehmen?

Versicherungen sind aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. In allen Bereichen hat Versicherungsschutz die Bedeutung eines finanziellen Ausgleiches bzw. Erhalt der Liquidität. Er soll die finanziellen Folgen, die den Betroffenen im Schadensfall ruinieren können, mildern, soll und darf aber nicht den Anspruch einer „Vollkasko-Mentalität“ erfüllen.

Ein gewisser Selbstbehalt und eine entsprechende Eigenverantwortung soll immer das Ziel aller Überlegungen sein. Dies spart auch Beiträge.

Meine Dienste können in Anspruch nehmen

  • der Privatmann
  • Behörden und kommunale Einrichtungen
  • der Existenzgründer/Berufsanfänger
  • der Selbständige und Freiberufler
  • der Unternehmer

Wichtiger Hinweis für Unternehmen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß (siehe oben) ausgeführt: „Ein Versicherungsberater arbeitet vorwiegend aufgrund langfristiger Dienstverträge und ersetzt in den Unternehmen die eigene Versicherungsabteilung; er ist die „eingekaufte Versicherungsabteilung des Unternehmens“ (FAZ, Sonderheft Versicherungen, März 1979). Der Versicherungsberater wird beim Zustandekommen der Versicherungsverträge des von ihm vertretenen Unternehmens als Mittler zu den Versicherungsunternehmen eingeschaltet. Aufgrund der ihm verbotenen Vermittlungstätigkeit kann seine Beratung objektiv und neutral erfolgen; jegliche Interessenbindung an die Versicherungsgesellschaft ist ausgeschlossen.“

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Feststellung des Sozialversicherungsstatus in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
  • Aufbau einer sinnvollen Altersversorgung, ob privater oder betrieblicher Art, immer unter Berücksichtigung bereits vorhandener gesetzlicher Ansprüche mit Kontenklärung in Zusammenarbeit mit einem Kollegen Rentenberater. Auch staatliche Förderungen werden in die Überlegungen mit einbezogen.
  • private Einzelunfallverträge oder Gruppenverträge für Betriebe, Kommunen, Vereine oder sonstige Organisationen
  • alle Sach-, Haftpflicht- und Rechtsschutzverträge für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer und Dienstleister
  • Abwägung ob private oder gesetzliche Krankenversicherung; Zusatz oder Vollversicherung in Zusammenarbeit mit einem Kollegen Rentenberater
  • D&O für Vorstände von Kapitalgesellschaften und Kommunen
  • alle nicht aufgeführten private und gewerbliche Versicherungsmöglichkeiten

Getreu dem Motto „Fragen kostet nichts“ sollten Sie auch dann Kontakt mit mir aufnehmen, wenn Sie nicht abschätzen können, wie ich Ihnen helfen kann – gemeinsam werden wir eine Lösung für Sie finden.

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