EIBL KontenprüfungVerbraucherschutz ist nicht nur eine wichtige Frage bei allen privaten Versicherungsverträgen oder gesetzlichen Leistungen im Bereich der Sozialversicherung. Gegenüber den Banken und Sparkassen sollte ebenso ein gerüttelt Maß an Mißtrauen in die Abrechnungspraxis von Kontoführungen vorhanden sein. Mit zum Teil unerlaubten Gebühren, überhöhten oder falschen Zinsrechnungen u. ä. greifen die Geldinstitute ungeniert und unberechtigt in Ihre Kasse. Lesen Sie die nachfolgenden Informationen von „EIBL-Kontenprüfung“ aufmerksam durch, hier könnte für Sie eine bisher nicht für möglich gehaltene Summe an Geld liegen, die Ihnen die Banken und Sparkassen unberechtigterweise vorenthalten haben, und dies alles unter dem Deckmantel der absoluten Seriosität. Je feiner der Zwirn der Vorstände, desto vorsichtiger sollten Sie sein! „Kontoprüfungsgründe gibt es so viele, wie Fehler in Abrechnungen von Banken und Sparkassen“ Banken und Sparkassen wähnen sich trotz unrechtmäßiger Kontoführungsmethoden in trauter Sicherheit, denn viel zu selten wird ihr Tun und Treiben hinterfragt. Sie können das ihnen seitens der Kundschaft entgegen gebrachte Vertrauen oft ungehindert ausnützen, denn Inhabern bewegungsreicher Geschäftskonten bietet sich scheinbar wenig Veranlassung zur genauen Überprüfung sämtlicher Buchungsvorgänge. Und dies sehr zur Freude mancher Bank oder Sparkasse, die hieraus unbemerkt und nicht unwesentlich Profit schlägt. Die Wirtschaftslage gibt sich mal mehr, mal weniger angespannt und Insolvenzanmeldungen scheinen daher nur plausibel. Doch ist es nicht immer allein der mangelnde Aufschwung, der Unternehmer lähmt; auf der Suche nach verschwundenem Geld stehen viele vor der bitteren Erkenntnis, zusätzlich von ganz unerwarteter Seite geschwächt worden zu sein. Gerade die eigene Hausbank nämlich, kann mit ein Grund für unternehmerischen wie privaten Verlust sein. Zunächst ist es nur ein vager Verdacht, doch wer dann beginnt, mit dem Zinsstaffelrechner EIBL nachzurechnen, dem wird so manches klar. Aus meiner seit 1988 gemachten Erfahrung in der Kontonach- und Neuberechnung beträgt der durch Banken und Sparkassen in einem Kundenkonto verursachte Schaden im Mittel nicht unter 20% der an die Bank bezahlten, jedoch nicht geschuldeten Zinsen. D.h. wenn Sie z.B. 100.000,00 EUR an Zinsen bezahlten, ist es durchaus im Rahmen des Möglichen, dass Sie davon 20.000,00 EUR zuviel bezahlten und sich dieses Kapital nebst den von der Bank daraus gezogenen Nutzungen wieder zurück holen sollten. Dieser Kapitalschaden wird in einem mit EIBL erstellten finanzmathematischen Gutachten gerichtsverwertbar ausgearbeitet und aufbereitet. Schaffen Sie sich durch eine Kontenüberprüfung mit EIBL aus Eigenmitteln u.U. nie für mögliche gehaltene Liquidität aus Eigenmitteln. Insbesondere und nicht erst dann, wenn Sie von "Ihrer Hausbank" der Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens in Anspruch genommen werden ("Sie schulden uns"). Dabei "schuldet die Hausbank u.U. Ihnen". Lassen Sie es nicht erst so weit kommen. Beugen Sie vor! Allein die regelmäßige Kontrolle der Abrechnungsmethoden Ihrer Bank oder Sparkasse kann Sie vor etwaiger Übervorteilung schützen. Ungeschützter Bankenverkehr schadet Ihrem Unternehmen. Beim Geld ist es wie mit der Gesundheit, erst wenn man davon wenig hat, schätzt man es/sie. Zwei Dinge stehen Ihnen hierbei effektiv zur Seite:
Bitte informieren Sie sich im Weiteren eingehend darüber, wovor genau Sie sich in Acht nehmen sollten, und wie Sie sich am besten schützen können. Korrekte Kontoführung ist Ihr gesetzlich geregeltes Recht - ich helfe Ihnen gerne, zusammen mit Ihrem Anwalt, Versicherungsberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ihre Bank oder Sparkasse daran zu erinnern. Bei weitergehenden Fragen und für ein erstes Gespräch kontaktieren Sie mich. In Zusammenarbeit mit Herrn Eibl werden wir auch für Sie eine Lösung finden. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
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