Kanzlei Wolfdietrich M. Rading
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Was kostet die Beratung?

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein erstes Gespräch für einen Versicherungs-Check ist für Sie kostenlos. Erst danach, wenn ich den zeitlichen Aufwand abschätzen kann, werde ich Ihnen die Höhe des Honorars nennen können.

Dem Versicherungsberater ist es gesetzlich verboten Provisionen oder Courtagen von Versicherungsunternehmen in Empfang zu nehmen. Nur dadurch ist seine Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft gewährleistet.

  • Eine Vergütung nach Stundensätzen (Regelfall)
  • Eine Pauschalvergütung
  • Eine Vergütung nach Einzel- oder Streitwert

Das voraussichtliche Honorar nenne ich Ihnen gerne nach unserem ersten Gespräch, wenn ich mir einen Überblick über Ihren Vertragsstand verschafft habe und Ihre an mich gerichtete Aufgabenstellung kenne.

Die Höhe ergibt sich demzufolge in aller Regel aus dem zeitlichen Aufwand, wobei bei Schadensfällen auch der Streitwert als Berechnungsgrundlage herangezogen werden kann.

Für Selbständige/Freiberufler und Unternehmen sind die Ausgaben als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für Existenzgründer zählen sie zu den Gründungskosten.

Übrigens: Bei Streitfällen mit Ihrer Versicherung wird das Honorar häufig auch von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

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